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AGB

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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Dienstleistungen, die über die Webseite von Sona Holst, El Caballo Einzelunternehmen, angeboten werden.

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2. Vertragsabschluss
Mit der Buchung einer Dienstleistung bestätigst du, dass du die AGB gelesen und akzeptiert hast. Der Vertrag kommt zustande, sobald du eine Bestätigung deiner Buchung erhältst.
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3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, entweder im Voraus oder am Tag der Veranstaltung. Bei einer Vorauszahlung ist die Buchung erst nach Zahlungseingang verbindlich.

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4. Stornierung
Eine Stornierung des Auftrags muss in Textform erfolgen. Im Falle der Stornierung fallen folgende Stornierungsgebühren an.

  • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags

  • Weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamtbetrags

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5. Leistungen
Die genauen Leistungen werden im Vertrag festgelegt. Änderungen sind nach Rücksprache und Bestätigung in Textform möglich.

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6. Haftung
Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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7. Datenschutz
Deine personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Durchführung der Buchung sowie zur Kommunikation verwendet. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

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8. Textformklausel
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Gleiches gilt für das Textformerfordernis selbst. Abweichend davon sind auch form­los ge­trof­fe­ne Ände­run­gen oder Ergänzun­gen wirk­sam, wenn sie In­di­vi­dua­la­b­re­den im Sin­ne von § 305b BGB sind.

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9.​ Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine solche gesetzliche Regelung nicht existiert oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.​​

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